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12. Februar 2012
 

ZDF.reportage

 
sonntags, 18.00 Uhr
Krankassenkarten. Quelle: imago
Die Geschichte der Krankenkassen geht auf das Jahr 1883 zurück.

ZDF.reporter

Alles begann mit Reichskanzler Bismarck

Die Geschichte der Krankenkassen

Es gibt wohl kaum ein Kabinettsmitglied, das sich mit älteren Strukturen auseinandersetzen muss, als der Gesundheitsminister. Alle Reformversuche treffen auf ein System, das auf den Reichskanzler Otto von Bismarck zurückgeht. Ein System, das die Weimarer Republik, den Nationalsozialismus und zwei Weltkriege überlebt hat.

 
 
 
 

Die Industrialisierung im 19. Jahrhundert brachte Heerscharen von verarmten Arbeitern mit sich. Im Gegensatz zu den Handwerkern, die durch ihre aus dem Zunftwesen des Mittelalters hervorgegangenen Vereinigungen in gewisser Weise sozial abgesichert waren, hatten die Industriearbeiter nichts. Diesem gesellschaftlichen Druck und Unrecht wollte Reichskanzler Otto von Bismarck durch seine Sozialgesetzgebung von 1883 entgegenwirken. Eine flächendeckende Krankenversicherung für Industriearbeiter wurde gesetzlich verankert. Der Versicherte, der von seinem Bruttolohn Beiträge abführt, erhält erstmals einen Anspruch in Form von Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte.

 

Es war die Geburtsstunde der deutschen Krankenkassen. Allerdings galt diese gesetzliche Regelung nur für gering verdienende Arbeiter in den Fabriken. Alle anderen mußten sich privat um ihre Krankenversicherung kümmern, sodass auch die Gründungen der ersten privaten Krankenkassen in die Zeit des Reichskanzlers Bismarck fielen.

Rentenversicherungsordnung

Im Jahr 1911 fasste der Gesetzgeber die Bismarckschen Sozialgesetze in einer einheitlichen Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammen. Kranken-, Rente- und Unfallversicherung gingen in diesem allgemeinen Gesetzeswerk auf. Die Regelungen für die Krankenversicherungen traten 1914 in Kraft und der Kreis der Pflichtversicherten wurde auf Dienstboten, Wanderarbeiter und Angestellte in der Forst- und Landwirtschaft ausgeweitet.

 

Alle anderen Berufsgruppen mussten sich nach wie vor privat versorgen, was vor allem während des Ersten Weltkrieges und der danach einsetzenden Inflation und wirtschaftlichen Misere für viele Menschen aus der Mittelschicht schwierig wurde. Die privaten Krankenkassen büßten in dieser Zeit einen Großteil ihrer Versicherungsnehmer ein und ihre Mitgliederzahlen erholten sich erst Mitte der 20er Jahre. 1926 gab es in der Republik bereits 920 verschiedene private Krankenkassen mit rund 8,5 Millionen Mitgliedern.

 

Selbstverwaltung wieder ab 1952

Im Nationalsozialismus wurde das duale Krankenkassensystem beibehalten. 1934 wurde im Gesetz zum Aufbau des Sozialsystems festgelegt, dass Arbeiter und Angestellte in getrennten Krankenkassen organisiert werden und dass alle Personen, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen, aus den gesetzlichen Krankenkassen ausscheiden und sich privaten Krankenkassen anschließen müssen. Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kassen wurde aufgehoben und die Führung der Krankenkassen wurde von NSDAP-Mitgliedern übernommen. 1941 wurden Rentner in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen, was auch später beibehalten wurde.

 

Nach dem Untergang des Dritten Reichs erhielten die gesetzlichen Kassen 1952 in der Bundesrepublik Deutschland ihre Selbstverwaltung zurück. In der DDR wurden die gesetzlichen Kassen dem Gewerkschaftsbund unterstellt, währenddessen die privaten Krankenkassen verstaatlicht oder aufgelöst wurden.

Wartezimmer. Quelle: dpa
dpa
Im Wartezimmer beim Arzt: Das kann länger dauern...

Kostendämpfungsgesetz 1977

1955 wurde in der BRD das Verhältnis zwischen Arzt und Kasse gesetzlich geregelt. Alle ärztlichen Leistungen, deren Umfang und deren Bezahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde festgelegt und die kassenärztlichen Vereinigungen wieder gegründet. Die Selbstverwaltung erhielt eine demokratische und regionale Struktur, wodurch die ärztliche Versorgung sichergestellt werden sollte.

 

1969 wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter mit der der Angestellten gleichgestellt. In den folgenden Jahren wurden die Leistungen für die gesetzlich versicherten Personen durch das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz von 1974 erhöht. Auch der Kreis der Versicherten wurde weiter ausgeweitet: Selbstständige Landwirte, Studenten, Künstler, Publizisten und Behinderte in geschützten Einrichtungen durften sich nun auch gesetzlichen Krankenkassen anschließen. So wichtig wie löblich diese Ausdehnung der Leistungen und Zuständigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen auch war: bereits 1977 drückten die neuentstandenen Ausgaben derart, dass ein Kostendämpfungsgesetz verabschiedet werden musste.

 

Pflegeversicherung seit 1995

Am 1. Januar 1989 trat das Gesundheitsreformgesetz in Kraft. Die Früherkennung bei Krebs, kieferorthopädische Leistungen und die Schwerpflegebedürftigkeit wurden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgenommen. Im Herbst desselben Jahres fiel die Mauer und im Einigungsvertrag von 1991 wurde festgelegt, dass das bundesdeutsche Recht jetzt auch in der ehemaligen DDR gelte.

 

1993 traten mehrere Gesetzesreformen in Kraft, deren Ziel eine größere Beitragsgerechtigkeit war. Die Pflichtversicherten durften nun ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen, wodurch mehr Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen entstehen sollte. Der Gesetzgeber glaubte, dass der Versicherte dadurch mehr und bessere Leistungen erhalten würde. 1995 wurde die eigenständige Pflegeversicherung verabschiedet, die der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung trägt.

 
Ärzte bei Operation im Operationssaal. Quelle: ZDF
ZDF
Medizinische Versorgung ist teurer: Die Gesunden müssen die Kranken mitfinanzieren.

Fest verankerte Strukturen

Seit 1997 sollte eine Vielzahl von Gesetzen und Reformen die gesetzlichen Krankenkassen verbessern. Es sollte kostengünstiger und effektiver gewirtschaftet werden. Vom ehemaligen Wettbewerbsgedanken wurde inzwischen wieder abgerückt und seit Juli 2009 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent verlangen. Unterscheiden dürfen sich die Kassen nur im Angebot ihrer Leistungen und können deshalb nur um Mitglieder werben, indem sie mehr und bessere medizinische Versorgung für denselben Satz bieten.

 

Führt man sich die nun fast schon 150 Jahre alte Geschichte der Krankenkassen in Deutschland vor Augen, kann man erahnen, wie schwer tiefgreifende Reformen bei solch alten und fest verankerten Strukturen wie sie beim deutschen Krankenkassensystem vorherrschen, umzusetzen sind.

 
 
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