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10. Februar 2012
 

ZDF.reportage

 
sonntags, 18.00 Uhr
Erzieherin leist Kindern im Kindergarten aus Buch vor. Quelle: dpa
Bildung gegen Gutscheine?

ZDF.reporter

Betreuung oder Bargeld?

Mehr Leistungen für Hartz-IV-Empfänger

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar festgestellt, dass die Regelsätze für Kinder bei Hartz IV neu festgelegt werden müssen - deren Sätze wurden als nicht ausreichend befunden. Vor allem, so das Gericht, sei der Punkt Bildung nicht zu Genüge berücksichtigt. Nun sollen Bildungsgutscheine ausgegeben werden, anstatt mehr Geld zu zahlen: So sollen Kinder gefördert werden. Und es soll sichergestellt werden, dass dies auch wirklich geschieht. Wird dieser Plan aufgehen?

 
 
 

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte in seinem Urteil vor allem die Art, in der die Regelsätze von Kindern ermittelt werden. "Ohne empirische und methodische Fundierung", so heißt es im Urteil vom Februar dieses Jahres, wurde für Kinder ein fixer Anteil des Erwachsenensatzes festgelegt. Dabei wurden Bildungsausgaben, die für Kinder notwendig sind, außer Acht gelassen: "Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner, etc.", wurden genannt.

 

Dies zu korrigieren, ist bis zum Januar 2011 Aufgabe der Politik. Nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin von der Leyen könnten Bildungsgutscheine ausgegeben werden, statt die Regelsätze für Kinder anzuheben. Kosten für Nachhilfe, Sportvereine oder auch Musikunterricht könnten bedürftige Kinder dann mit Gutscheinen bezahlen. Hintergrund ist, dass es Kritiker befürchten, höhere Geldzahlungen würden die Eltern nicht unbedingt für die Kinder verwenden.

Enge Grenzen für Sachleistungen

Das Bundesverfassungsgericht stellte frei, ob die zusätzlichen Leistungen in Geld oder als Sachwert erfolgen. Damit ist die Ausgabe von Gutscheinen prinzipiell denkbar. Professor Ulrich Becker, Verfassungsrechtler am Max-Planck-Institut in München, sieht Gutscheinen aber enge Grenzen gesetzt. Im Interview mit ZDF.reporter sagte der Experte:"Die Leistungen müssen grundsätzlich auch in ihrer Art der Menschenwürde entsprechen. Das heißt, der Hilfebedürftige muss auch in der Lage sein, mit den Leistungen ein eigenverantwortliches Leben zu führen."

 

Professor Becker hält Sachleistungen in bestimmten Fällen für möglich: "Ich halte die Sachleistungen für angemessen, wenn die Sachleistungen das umfassen, was der Empfänger tatsächlich benötigt - Schulbedarf für Kinder, vielleicht auch Betreuung." Gutscheine wären demnach möglich - wenn sie eng begrenzt eingesetzt werden.

 

Bürokratischer Aufwand droht

Das größte Problem sehen Experten allerdings bei der Umsetzung der Idee: Befürchtet wird, dass die Ausgabe von Bildungsgutscheinen sehr verwaltungsintensiv werden könnte. Für immerhin 1,7 Millionen Kinder beziehen Eltern derzeit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, ein großer bürokratischer Aufwand droht.

 
 
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