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ZDF.reporter/reportage

 
donnerstags 21 Uhr
 Quelle: dpa
So weit muss es beim Insolvenzverfahren gar nicht kommen...

ZDF.reporter

Rettung in letzter Minute?

So funktioniert das Insolvenzverfahren

von Sabrina Adam

Erst Absatzrückgang, dann Kurzarbeit oder sogar Entlassungen - angesichts der globalen Wirtschaftskrise gelingt es vielen Firmen selbst durch drastische Maßnahmen nicht, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Übersteigen die noch offenen Verpflichtungen das Vermögen des Unternehmens oder ist es binnen drei Monaten nicht zur Begleichung einer Rechnung in der Lage, so ist die Anmeldung von Insolvenz nicht nur eine strategische Erwägung, sondern Pflicht. Kommt das Unternehmen dieser nicht nach, erfüllt es den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung und macht sich unter Umständen darüber hinaus zivilrechtlich haftbar.

 
 
 

Nachdem die zuständigen Amtsgerichte fünf Jahre in Folge einen stetigen Rückgang von Unternehmensinsolvenzen meldeten, stagnierten die Zahlen laut Statistischem Bundesamt mit 2.444 Fällen im Januar 2009 im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Das Insolvenzverfahren gliedert sich zunächst in zwei Phasen: Bereits im etwa dreimonatigen Vorverfahren benennt der Insolvenzrichter einen vorläufigen Insolvenzverwalter, ohne dessen Zustimmung die Geschäftsleitung über die Firmengelder nicht mehr verfügen darf. Die so genannte "Masse", also das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens, kann so frühzeitig gesichert werden. Stellt das Amtsgericht die Begründetheit des Antrags fest, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter kann sich nun endgültig als Chef fühlen: Die Rechte der Geschäftsleitung gehen auf ihn über. Hat sich die Geschäftsleitung nichts zu schulden kommen lassen, bleibt sie beratend im Amt.

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Banken haben Vorrang

Alle Gläubiger, also natürliche und juristische Personen, die vor der Verfahrenseröffnung Ansprüche gegen das Unternehmen erworben haben, müssen diese dem Insolvenzverwalter melden. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Arbeitnehmer, Lieferanten und andere Dienstleister sowie Banken, deren Kredite noch bedient werden müssen. Zusammen bilden sie die Gläubigerversammlung, die das Verfahren überwacht. Wer zum Schluss für ihre Forderungen einstehen muss, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.

 

Obwohl zunächst der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gilt, werden die Forderungen der einzelnen Gläubiger in einer bestimmten Reihenfolge bedient. "Sicherungsgläubiger", zum Beispiel Banken und manche Lieferanten, haben eine vorrangige Bedienung ihrer Interessen vertraglich abgesichert. Erst nach Begleichung ihrer Forderungen werden andere Gläubiger, zu denen auch die Mitarbeiter zählen, ausbezahlt. Gesellschafter, also Eigentümer bzw. Anteilseigner des Unternehmens, sind grundsätzlich nachrangige Gläubiger, weshalb sie nach Vermögensverbrauch am häufigsten leer ausgehen.

Zwei alternative Verfahren

Die Arbeitnehmer verlieren ihre Rechte nicht gänzlich, sind aber doch in einer deutlich schwächeren Position als sonst. Anstelle ihres regulären Lohns zahlt die Arbeitsagentur ihnen drei Monate lang ein Insolvenzgeld in etwa der Höhe eines Arbeitslosengeldes aus. Jedem Arbeitnehmer kann binnen drei Monaten gekündigt werden, ohne dabei mehr als maximal zweieinhalb Monatsgehälter Abfindung zu bekommen. Entlassungen sind laut Christoph Möller, Pressesprecher beim Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), in einem Insolvenzverfahren selten vermeidbar.

 

Mit etwas Glück wird der insolvente Betrieb nicht dicht gemacht, sondern kann durch zwei alternative Verfahren saniert werden. Einerseits kann durch die Beteiligten ein Insolvenzplanverfahren in gegenseitigem Einvernehmen eröffnet werden, das zum Beispiel einen Entschuldungsplan enthalten kann. Im Planverfahren bleibt das Unternehmen in seiner ursprünglichen Form erhalten. Anders sieht es bei der so genannten "übertragenden Sanierung" aus, in der wirtschaftlich gesunde Teile des Unternehmens in eine rechtlich verselbstständigte Auffanggesellschaft transferiert werden. Während der übrige Teil aufgelöst wird, wird die Auffanggesellschaft an einen Investor verkauft, der Erlös geht wiederum an die Gläubiger.

 

Frühzeitige Initivative

Christoph Möller vom VID ermutigt strauchelnde Unternehmen zur frühzeitigen Initiative: Denn nur bei einem rechtzeitig eingeleiteten Insolvenzverfahren haben diese gute Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung. Steht also der Insolvenzverwalter vor der Tür, müssen sich die Gläubiger inklusive der Angestellten nicht nur auf Einschnitte gefasst machen, sondern haben unter Umständen auch die Chance, das Unternehmen wieder fit und ihre Forderungen doch noch geltend machen zu können.

 
 
 
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