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10. Februar 2012
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Rotstift auf einem Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Quelle: imago
Irgendwann geht die Rechnung nicht mehr auf.

Raus aus der Pleite!

Letzter Ausweg Privatinsolvenz

Immer mehr Deutsche rutschen in die Schuldenfalle. Oft sind es kleine Beträge für Ratenkredite, die nicht mehr abbezahlt werden können. Als letzter Ausweg bleibt manchmal nur die Privatinsolvenz: Sie bietet die Chance auf einen Neuanfang nach sechs Jahren des "Wohlverhaltens".

 
 
 
 

Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist im vergangenen Jahr um 6,4 Prozent auf fast 140.000 gestiegen. Das teilte die Wirtschaftsauskunftei Bürgel diese Woche mit. Als eine der Hauptursachen gelten Arbeitslosigkeit, dauerhaftes Niedrigeinkommen, eine gescheitere Selbstständigkeit, Trennung und Scheidung. Auch Unerfahrenheit in Geldangelegenheiten und ausuferndes Konsumverhalten führten statistisch gesehen oft in die Schuldenfalle.

 

Auffällig ist, dass zunehmend jüngere Menschen von der Pleitewelle betroffen sind. Sie stellen mit insgesamt 6,4 Prozent zwar nur einen kleinen Teil aller Privatinsolvenzen dar. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich ihre Zahl aber um 27 Prozent. Wie Bürgel mitteilte, hätten die jüngeren Schuldner im Schnitt zwar weniger Ausstände als im Jahr zuvor, dafür stünden sie aber bei mehreren Gläubigern in der Schuld. Über die Hälfte der Schuldner zwischen 18 und 25 Jahren seien weiblich, gab die Wirtschaftsauskunftei an. Besonders betroffen seien alleinerziehende jüngere Frauen.

 Quelle: ZDF/dpa
ZDF/dpa
Jugendliche rutschen zunehmend in die Schuldenfalle.

Rechtzeitig Hilfe suchen

Oft warten die Betroffenen aus Scham mit dem Gang zu einer Beratungsstelle, bis sie keinen Ausweg mehr wissen. Spätestens wenn Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aus eigenem Vermögen oder dem laufenden Einkommen bedient werden können, sollte man Hilfe in Anspruch nehmen - je früher, desto besser. Professionelle und in der Regel kostenlose Hilfe finden Ratsuchende bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Kommunen oder Verbraucherzentralen. Wer einen Rechtsanwalt benötigt, sollte beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

 

Voraussetzung für die Arbeit des Schuldenberaters sind absolute Offenheit und Ehrlichkeit. Nur wenn er Einkommen, Ausgaben und auch die familiäre Situation genau kennt, kann er helfen. Außerdem muss sich der Berater ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Forderungen machen. Dazu benötigt er entsprechende Unterlagen wie Verträge und Urteile.

 

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Unseriöse Beratung

Anzeigen, die eine schnelle Lösung für Schuldenprobleme versprechen, sind häufig unseriös. Oft liefern sie mit einem kostenpflichtigen SMS-Service nur allgemeine Informationen, die ohnehin frei zugänglich sind. Schulden lassen sich nicht im Handumdrehen abbauen. Deshalb gilt: Je einfacher die angebotene Lösung aussieht, umso mehr Vorsicht ist geboten.

 
 

Einigung mit Gläubigern

Zuerst wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden. Für diesen Einigungsversuch werden Einnahmen und Ausgaben des Schuldners gegenübergestellt und Ratenzahlungen mit den Gläubigern ausgehandelt (Schuldenbereinigungsplan).

Frau gibt Versandhausbestellung auf. Quelle: keystone
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Katalogbestellung: Nicht über die eigenen Verhältnisse leben!

Das Verfahren sollte von Beginn an von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem spezialisierten Anwalt betreut werden. Nur diese können die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausstellen, die für das Insolvenzverfahren notwendig ist. Lehnt nur einer der Gläubiger den Plan ab - was häufig vorkommt - kann der Schuldner das gerichtliche Verfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.

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Das Insolvenzverfahren

Mit der Privatinsolvenz beginnt für den Schuldner die sechsjährige Wohlverhaltensphase: In dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, ausstehende Zahlungen zu begleichen. Der Richter setzt einen Treuhänder ein, dem jeder Job- oder Wohnungswechsel mitgeteilt werden muss. Nach Ablauf der sechs Jahre kann der Schuldner dann eine Restschuldbefreiung beantragen.

 
 

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Auch das Gericht prüft zunächst nochmals, ob Ratenvereinbarungen mit den Gläubigern ausgehandelt werden können (gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan). Kommt wieder keine Einigung zustande, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Mit dem noch vorhandenen Vermögen des Schuldners werden die Gerichtskosten beglichen und der Rest an die Gläubiger verteilt. Außerdem wird nach Gründen gesucht, die gegen eine Restschuldbefreiung sprechen könnten (sogenannte Versagensgründe).

 

Treuhänder und Gläubiger verlassen sich nicht allein auf den guten Willen des Schuldners: Der pfändbare Teil des Arbeitslohns wird direkt auf die Konten der Gläubiger überwiesen. Arbeitslose müssen sich ernsthaft um einen neuen Job bemühen und dies auch nachweisen. Geänderte Einkünfte muss der Schuldner melden, etwa bei Erbschaften. Verschweigt er Vermögen, riskiert er die Restschuldbefreiung und kann für die nächsten zehn Jahre keinen Privatkonkurs mehr anmelden.

Schufa. Quelle: dpa
dpa
Nicht bediente Kredite ziehen einen Schufa-Eintrag nach sich.

Die Augen nicht verschließen

Zwar werden nach sechs Jahren die Restschulden erlassen. Die finanziellen Entbehrungen während dieser Zeit dürfen aber nicht unterschätzt werden. Natürlich ist es besser, Schulden von vornherein zu vermeiden. Prüfen Sie vor einer Anschaffung daher genau, ob diese im Finanzrahmen liegt. Experten mahnen zur Vorsicht, vor allem bei Konsumkrediten, mit denen potenzielle Kunden immer aggressiver umworben werden. Der Kauf ist schnell getätigt, die Raten müssen aber über längere Zeit beglichen werden.

Verschaffen Sie sich regelmäßig einen Überblick über Ihre Finanzen. Oftmals hilft hierbei das Führen eines Haushaltsbuchs. Legen Sie keine Rechnungen und Mahnungen in Schubladen, wo sie vergessen werden. Können Sie die Forderung nicht bezahlen, nehmen Sie Kontakt zum Gläubiger auf und legen Ihre Situation dar. Oft gibt es eine Lösung, durch die weitere Kosten vermieden werden können.

 

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Keine Kredite während des Verfahrens

"Ein Nachteil der Privatinsolvenz ist sicherlich der negative Schufa-Eintrag", sagt Frank Lackmann-Kemna von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dieser Eintrag bleibt während der Dauer des Verfahrens und weitere drei Jahre darüber hinaus bestehen. Allerdings: In den meisten Fällen haben sich schon vor dem Privatinsolvenzverfahren negative Schufa-Einträge aufgrund nicht beglichener Rechnungen angehäuft. Schuldnern wird während der Privatinsolvenz kein regulärer Kredit gewährt. Vor sogenannten Schufa-freien Krediten sollten Verbraucher in jedem Fall Abstand nehmen, mahnt Lackmann Kemna: "Diese sind in der Regel unseriös und allein die Kreditanfrage verursacht weitere Kosten."

 
 
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