Sie sind der Schrecken jedes Haus- oder Wohnungsbesitzers: Mietpreller, die keine oder zu wenig Miete zahlen. Begründet wird das meistens mit angeblichen Mietmängeln. Besonders dreist: Manche Mietpreller wenden diese Masche immer wieder an - nach dem Einzug zahlen sie keine Miete mehr, wohnen monatelang umsonst. Hat der Vermieter vor Gericht eine Räumungsklage gegen sie erwirkt, ziehen sie weiter - und liegen dem nächsten Vermieter auf der Tasche. Wir geben Ihnen Tipps, wie sie sich als Vermieter schützen können.
Mietausfälle sind mittlerweile keine Seltenheit mehr: Auf etwa 2,2 Milliarden Euro belaufen sich aktuell die Mietrückstände in Deutschland, so Alexander Wiech, Leiter Kommunikation der Eigentümer-Gemeinschaft "Haus & Grund". Die Ursachen dafür liegen vor allem in der zunehmenden Verschuldung privater Haushalte, der Arbeitslosigkeit, sowie den rasant gestiegenen Energiepreisen.
Doch es gibt auch viele Mieter, die einfach nicht zahlen wollen. Ihre Taktik: Wenn der Vermieter fristlos kündigt, dauert es meist noch längere Zeit, bis er den Mietpreller loswerden kann. Monate, teilweise sogar Jahre, können vergehen, bis es tatsächlich zur Zwangsräumung kommt. Doch bis dahin hat der säumige Mieter meist bereits einen neuen gutgläubigen Vermieter gefunden. Bundesweit zählt "Haus & Grund" rund 15.000 Fälle von sogenannten Mietnomaden.

Gegen professionelle Mietschuldner gibt es kein Rezept. Vermieter können das Risiko von Mietausfällen aber minimieren, indem sie im Vorfeld auf einige Punkte achten:
- Holen Sie über den potenziellen Mieter so viele Informationen wie möglich ein. Dazu gehört einerseits, dass Sie sich den Personalausweis zeigen lassen. Außerdem kann man eine Gehaltsnachweisbescheinigung vom Arbeitgeber verlangen oder Kontakt zum vorherigen Vermieter aufnehmen. Auch Angaben, die bei der Schufa gespeichert sind, können einen ersten Hinweis auf die Solvenz des Mieters geben.
- Bestehen Sie auf Zahlung einer Kaution. Diese deckt bei Mietausfällen wenigstens einen kleinen Teil ab. Als Vermieter dürfen Sie bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangen.
- Eine Alternative zur Kaution ist eine Bürgschaft. Bleibt die Zwangsvollstreckung gegen den Mieter erfolglos, so muss bei einer Ausfallbürgschaft der Bürge zahlen. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge hingegen einspringen, sobald der Mieter nicht zahlt.
- Nehmen Sie alle Erwachsenen in den Mietvertrag auf, die in die Wohnung einziehen. Denn wer nicht im Vertrag steht, haftet auch nicht. Das gilt auch für Ehepartner.
- Teilweise ist es sinnvoll über den Abschluss einer Rechtsschutz- und Mietausfallversicherung nachzudenken. Diese kommt für die Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten oder für Mietausfälle auf. Allerdings gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Einschränkungen oder Ausschlussklauseln.
Sobald man merkt, dass man einem Mietpreller auf den Leim gegangen ist, sollte man als Vermieter schnell reagieren. Wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten im Rückstand ist, kann der Vermieter ihm fristlos kündigen. Gleichzeitig sollte man auch die Räumungsklage einreichen. Prozesse gegen Mietschuldner ziehen sich nicht selten jahrelang hin, weil diese sich auf angebliche Mängel berufen, um so die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Wenn der Mietpreller die Wohnung endlich geräumt hat, fängt der Ärger für die Vermieter oft erst richtig an: Meist bleiben sie nicht nur auf den Mietrückständen, sondern auch auf den Räumungskosten sitzen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft "Haus & Grund" fordert deshalb eine Gesetzesänderung, zugunsten der Vermieter. Momentan kann es an die zwei Jahre dauern, bis ein Mietbetrüger die Wohnung räumen muss. Durch eine einstweilige Verfügung schlägt Haus & Grund vor, soll es in Zukunft möglich werden, solche Personen schon deutlich früher zum Räumen der Wohnung zu zwingen. Auch die Bundesregierung will Änderungen im Mietrecht bewirken. CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass dem Mietnomadentum strenger entgegengetreten werden soll. Konkrete Beschlüsse gibt es aktuell allerdings noch keine.