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09. Februar 2012
 

ZDF.reportage

 
sonntags, 18.00 Uhr
Steuerfahndung Köln. Quelle: dpa

ZDF.reporter vom 28.02.2008

Ist die Geldanlage im Ausland illegal?

Informatives zum Thema Steuern, Steuerhinterziehung und Steuerflucht

von Alexander Graßhoff

Seit der Liechtenstein-Affäre, die Postchef Klaus Zumwinkel den Job kostete, sind Wörter wie Steuersünder, Steuerfahnder oder Steuerhinterziehung in aller Munde. Nur ganz wenige Bürger haben Summen zu versteuern wie der Vorstandschef eines großen Unternehmens. Doch auch der Otto-Normal-Verdiener kann Probleme mit den Finanzbehörden bekommen - beispielsweise, wenn er seine Einkommenssteuererklärung zu spät einreicht. Für ZDF.online erläutert Stefan Arndt, Fachanwalt für Steuerstrafrecht und Steuerberater aus Köln, Wissenswertes zum Thema Steuern.

 
 
 

ZDFonline: Wann spricht man eigentlich genau von Steuerhinterziehung?

Stefan Arndt: Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn vorsätzlich gegenüber der Behörde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder Angaben pflichtwidrig unterlassen werden. Aus dieser Vorgehensweise muss sich dann eine dem Steuerpflichtigen zu günstige Steuerberechnung ergeben. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, während bei leichtfertiger Begehungsweise nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.Vorsatz heißt Wissen oder Wollen, leichtfertig heißt, man hätte es bei verständiger Würdigung erkennen können, dass die Erklärung nicht richtig ist.

 

ZDFonline: Ist es eigentlich grundsätzlich verboten, sein Geld im Ausland anzulegen?

 

Arndt: Es ist nicht generell verboten, sein Geld im Ausland anzulegen. Entscheidend ist nur, dass es sich zum einen nicht um Schwarzgeld handeln darf - dann habe ich bereits eine vollendet Steuerhinterziehung begangen. Und sofern Erträge aus dem ausländischen Vermögen anfallen - etwa Zinsen und Dividenden - muss man prüfen, ob diese Erträge - wie fast immer der Fall - auch der deutschen Besteuerung unterliegen. Dann muss ich sie eben in der Steuererklärung angeben.

 

Infobox

Steuerhinterziehung

Laut Dieter Ondracek, dem Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, gehen dem Fiskus wegen Steuerhinterziehung jährlich 30 Milliarden Euro durch die Lappen.
Seit diesem Jahr muss man Summen ab 10.000 Euro (vorher 15.000 Euro) an der Grenze deklarieren. Aber selbst wenn man mehr Geld dabei hat und erwischt wird - strafrechtlich relevant wird das erst dann, wenn es sich um Schwarzgeld handelt, das nicht versteuert wurde.

ZDFonline: Welche Strafen blühen Steuersündern?

 

Arndt: Hinsichtlich des Strafmaßes: Bei kleineren Delikten wird das Verfahren häufig durch das Finanzamt für Straf- und Bußgeldsachen gegen Geldzahlung eingestellt. Bei Hinterziehungsfällen bis 50.000 Euro ist dies regelmäßig der Fall. Die Strafe beträgt dann ca. 25 bis 50 Prozent des verkürzten Betrages. Freiheitsstrafen gibt es bei Ersttätern dann eher nicht. Aber auch Einstellungen bei größeren Hinterziehungsbeträgen sind nicht unüblich.

Kommt es zu einem Hauptverfahren vor dem Gericht, werden bei einer Veruteilung bis 250.000 Euro Hinterziehungsbetrag häufig noch Geldstrafen und keine Freiheitsstrafen verhängt. Wenn doch, dann bis zu einem Jahr auf Bewährung. Von 250.000 bis 500.000 Euro Hinterziehung gibt es eine Freiheitsstrafe von zirka einem Jahr zur Bewährung. Haft droht erst ab einem Betrag von einer halben Million Euro.

 
Neuwagen. Quelle: ZDF
ZDF
Wer den Partner seinen Firmenwagen privat nutzen lässt, kann Probleme mit den Finanzbehörden bekommen
 

ZDFonline: Gibt es Klassiker der Steuerhinterziehung?

 

Arndt: Klassische Fälle der Steuerhinterziehung bei Unternehmern sind die Verlagerung von privaten Ausgaben in den betrieblichen Bereich, wodurch auf der einen Seite rechtswidrig Vorsteuern in Anspruch genommen werden und hinsichtlich des Nettobetrages die Betriebsausgaben zu hoch verbucht werden. Auf der privaten Ebene handelt es sich regelmäßig um zu hohe Angaben bei den Werbungskosten, also etwa die überzogene Angabe der Kilometer für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder die Zahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten zur Arbeitsstätte.

 

ZDFonline: Ein Beispiel: Man beschäftigt zuhause eine Reinigungskraft oder einen Babysitter. Wann kann es hier Probleme geben?

Arndt: Beschäftigt man Arbeitnehmer wie eine Reinigungskraft oder einen Babysitter, wird es sich regelmäßig um eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung handeln. Denn Einkünfte als Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtig. Hier machen sich dann ggf. beide Seiten einer Steuerhinterziehung und eines Sozialversicherungsbetrugs strafbar. Auch kann heute im Rahmen der vielfältigen Medienberichterstattung über dieses Thema niemand mehr behaupten, er habe sich nichts dabei gedacht. Das wird ein Gericht bzw. das Finanzamt so nicht anerkennen.

 

ZDFonline: Was passiert eigentlich, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt? Kann einem das schon als Steuerhinterziehung ausgelegt werden?

 

Arndt: Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist gesetzlich der 31.5. des Folgejahres. Ist man durch einen Steuerberater vertreten, geht es um den 30.09. Eine Steuerstraftat durch Nichtabgabe der Steuererklärung kann aber nur dann vorliegen, wenn diese Erklärung überhaupt zu einer Steuerlast führen würde. Zeitlich ist in diesem Zusammenhang darauf abzustellen, ob das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat. Davon wird ungefähr ab Sommer des übernächsten Jahres auszugehen sein, also etwa eineinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums.

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Kampf der Steuerflucht

Reportage von: Udo Frank, Manuela Conrad, Udo Frank, Carsten Rüger, Mario Shabaviz
Kamera: Bernd Jüschke, Walter Korth, Gerhard Meidinger
Schnitt: Ralph-Peter Imlau, Peter Bischoff, Sylvia Lauer
Sendetermin: Donnerstag, 28. Februar 2008, 21 Uhr, bei ZDF.reporter

 
 
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